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Betriebliche Gesundheitsförderung

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2009 gilt folgende Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG):  Laut  § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes von bis zu 500 € pro Kalenderjahr  sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung hierfür sind, dass

  • die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden
  • die Leistungen den Anforderungen  der §§ 20 und 20a des SGB V sowie dem „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands entsprechen

Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden. Kleinere Unternehmen, die keine eigenen Maßnahmen anbieten, haben somit ebenfalls die Möglichkeit über externe Partner Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu realisieren. Zuschüsse für Sportvereine oder Fitness-Studios sind nicht befreit.

Was wird gefördert?

Die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V / Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V umfasst vier Handlungsfelder:

  • Bewegungsgewohnheiten/arbeitsbedingte körperliche Belastungen
  • Entspannung/Stressbewältigung/Psychosoziale Belastungen (Stress)
  • Ernährung/Betriebsverpflegung
  • Suchtmittelkonsum

Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung im Sibyllenbad

Das Sibyllenbad bietet zertifizierte Kurse für die Handlungsfelder Bewegung und Entspannung an. Das Kurmittelhaus ist seit vielen Jahren ein bewährter Partner für Präventionsangebote nach § 20 SGB V.

  • Bewegung: Aqua Fitness im Bewegungsbad, Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Nordic Walking, Aqua  Walking mit Geräten, Aqua Nordic Walking
  • Entspannung: Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, Autogenes Training

      

Die Kurse finden in der Gruppe statt, in der Regel 8- 12 Kurseinheiten. Bei mehreren Handlungsfeldern muss das Haupthandlungsfeld mind. 8 x 45 Min. umfassen. Es besteht die Möglichkeit, diese als Kompaktkurse (über mindestens 2 Tage) oder zeitlich unbefristet anzubieten.

Gerne erstellen wir ein für die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnittenes Angebot nach Ihren Wünschen.

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Aufgabe moderner Personalarbeit. Angebote zur Gesundheitsförderung stärken nicht nur das Image eines Unternehmens, sondern machen dieses auch für vorhandene und potentielle Mitarbeiter attraktiv. Gerade angesichts des demographischen Wandels und  des Fachkräftemangels ist die Gesunderhaltung von Mitarbeitern eine wichtige Herausforderung. Nicht zu unterschätzen ist, dass bei Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung das Brutto-Netto-Verhältnis der Leistung wesentlich positiver durch den Mitarbeiter wahrgenommen wird, als bei einmaligen Zulagen oder Leistungsprämien.

| Kontakt
Barbara
Bannert
Pressestelle
09638 933-155
barbara.bannert@sibyllenbad.de
Jürgen
Rath
Anmeldung und Informationen
09638 933-103
juergen.rath@sibyllenbad.de
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