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Ihr Weg zur Kur
Wie können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme) genehmigt bekommen? Wir empfehlen Ihnen folgenden Weg:
Sie sprechen mit Ihrem Hausarzt, der die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.
Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse / Ihrem Kostenträger.
Die Krankenkasse bewilligt die ambulante Vorsorgemaßnahme.
Sie wählen das Sibyllenbad und den Termin selbst.
Sie wählen eine Unterkunft; dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie vereinbaren mit uns einen Termin beim Badearzt.
Sie sprechen mit dem Badearzt, der Ihnen Anwendungen verordnet.
Sie vereinbaren die Anwendungstermine.
Wichtige Zusatzinformation:
Durch die Krankenkassen bezahlt werden nach Bewilligung: verordnete Kurmittel abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von 10% oder ein Zuschuss bis zu 13,00 € pro Tag. Das Wieder-holungsintervall für eine Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme) beträgt drei Jahre, bei akuter Verschlechterung oder einem anderen Krankheitsbild ist eine Verkürzung der Wartezeit möglich.
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| Kontakt
Prof. Dr. Dr.
Wolfgang A.
Grunewald
Badearzt
+49 (0)9638 933-0
wolfgang.grunewald@sibyllenbad.de