Wichtige Zusatzinformation:
Durch die Krankenkassen bezahlt werden nach Bewilligung: verordnete Kurmittel abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von 10% oder ein Zuschuss bis zu 13,00 € pro Tag. Das Wieder-holungsintervall für eine Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme) beträgt drei Jahre, bei akuter Verschlechterung oder einem anderen Krankheitsbild ist eine Verkürzung der Wartezeit möglich. |  |