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Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung

Prävention

Vorbeugen ist besser als heilen. Daher bezuschussen die Krankenkassen Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes nach § 20 Sozialgesetzbuch V. Das Sibyllenbad bietet nach diesen Vorgaben zertifizierte Kurse im Bereich Bewegung und Entspannung an.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen auch Unternehmen Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes nach SGB V § 20 bezuschussen. Laut § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz muss weder das Unternehmen noch der begünstigte Mitarbeiter Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Diese Voraussetzung erfüllen unsere zertifizierten Kurse im Bereich Bewegung und Entspannung.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Aufgabe moderner Personalarbeit. Angebote zur Gesundheitsförderung stärken nicht nur das Image eines Unternehmens, sondern steigern auch dessen Attraktivität für vorhandene und potentielle Mitarbeiter gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels. Nicht zu unterschätzen ist bei Zuschüssen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung das wesentlich positivere Brutto-Netto-Verhältnis der Leistung als bei einmaligen Zulagen oder Leistungsprämien.

Weitere Informationen zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung erfahren Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen).

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