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Badeordnung Sibyllenbader Bade- und Wellnesslandschaft

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Kurmittelhauses Sibyllenbad.

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Kurmittelhauses Sibyllenbad.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung des Kurmittelhauses Sibyllenbad ist für alle Gäste verbindlich.
2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Kurmittelhauses Sibyllenbad üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Kurmittelhauses Sibyllenbad ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Werkleitung/Geschäftsführung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B.  Gastronomie, Fitnessräumen und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Massagedüsen, Gegenstromschwimmanlagen und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

§ 3 Gäste
1. Der Besuch des Kurmittelhauses Sibyllenbad steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen, siehe hierzu insbesondere § 7.
2. Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein.
3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Kurmittelhauses Sibyllenbad nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
– die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
– die Tiere mit sich führen,
– die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
– die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
5. Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- Badeordnung.
2. Für besondere Badeangebote (z.B. Damentag) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
5. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen.
5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet.
6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
11. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
12. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
14. Verschiedene Bereiche des Kurmittelhauses werden videoüberwacht.

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE BADE- UND WELLNESSLANDSCHAFT

§ 6 Zweck und Nutzung der Wellnesslandschaft
1. Die Bade- und Wellnesslandschaft des Kurmittelhauses Sibyllenbad dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste.
2. Für die Benutzung der Wellnesslandschaft sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Kurmittelhaus Sibyllenbad eingesehen werden können.
3. Die Wellnesslandschaft ist ein textilfreier Bereich.

§ 7 Bade- und Wellnesslandschaftsgäste
Das Bewegungsbad dürfen Kinder ab dem 10. Lebensjahr, die Wellnesslandschaft Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr besuchen.

§ 8 Verhalten in der Wellnesslandschaft
1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. Für den BadeTempel gelten hierzu besondere Bestimmungen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 9 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Badebecken
Badebecken des Kurmittelhauses Sibyllenbad dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
2. Das Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Badebecken sind verboten.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.

IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 12 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Gäste benutzen das Kurmittelhaus Sibyllenbad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

V Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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