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Ihr Weg zur ambulanten Vorsorgemaßnahme - Badekur im Sibyllenbad in Neualbenreuth

Checkliste für einen erfolgreichen Kurantrag

Seit Juli 2021 ist die Badekur (ambulante Vorsorgemaßnahnme) eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die – bei einer ambulanten Badekur – alle drei Jahre erneut beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass in Bad Neualbenreuth weder stationäre noch Rehamaßnahmen möglich sind.

Für die Beantragung einer Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme) empfehlen wir Ihnen folgenden Weg:

  1. Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme.
  2. Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine ambulante Vorsorgemaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.
  3. Der Kurantrag wird auf seine medizinische Notwendigkeit hin überprüft, wobei auch die ambulanten Behandlungen am Wohnort ausgeschöpft sein sollten.
  4. Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle. (Auch wenn die Badekur wieder zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählt, kann es in einigen Fällen zu einer Ablehnung kommen, zum Beispiel wenn die Wartefrist nicht erfüllt wurde oder die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausgeschöpft wurden. Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen.)
  5. Sie wählen das Sibyllenbad sowie den Termin für Ihre Kur
  6. Sie suchen Ihre Unterkunft aus. Gerne schicken wir Ihnen das aktuelle Gastgeberverzeichnis mit allen Vermietern und Preisen nach Hause. Bitte nutzen Sie die Prospektbestellung oder kontaktieren Sie die Gäste-Information unter Tel. 09638 933-250.
  7. Nach Erhalt des Badearztscheins bzw. Kurbewilligung nutzen Sie bitte die Telefonsprechstunde des ärztlichen Leiters. Gerne können Sie auch Ihre Rufnummer hinterlassen. Unser Badearzt ruft Sie gerne zurück. Die Telefonsprechstunde ersetzt nicht das Beratungsgespräch zu Kurbeginn. Durch die telefonische Beratung erhalten Sie vor Anreise bereits einen groben Terminplan und Sie sparen sich Wartezeiten bei Anreise.
  8. Sie erhalten von uns einen vorläufigen Terminplan inklusive des Termins beim Badearzt vor Ort
  9. Kosten: Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt- und 90% der Kurmittelkosten übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss für die Unterkunft bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittelkosten.

Die reguläre Dauer der von der Krankenkasse bewilligten Kur beträgt in der Regel 21 Kalendertage.

Privatkur

Sie können jederzeit auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen.

Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

Telefonsprechstunden unseres ärztlichen Leiters

Telefonsprechstunde jeden Dienstag von 12.30 – 13.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

Nutzen Sie diesen Service und klären Sie vorab bereits medizinische Fragen. Ihr Vorteil: Sie erhalten somit bereits vor Anreise einen vorläufigen Terminplan. Dadurch sparen Sie sich Zeit bei Ankunft im Kurmittelhaus und können Ihren Aufenthalt vorab planen. Die Telefonsprechstunde ersetzt nicht das Badarztgespräch vor Ort.

Kurberatung im Sibyllenbad

Bei Fragen zu Ihrer Kur (ambulanten Vorsorgemaßnahme, Privatkur oder Medizinpaket) steht Ihnen unser Gästeservice gerne unter Tel. 09638 9330 zur Seite.

Angebot Eintritt Bade- und Wellnesslandschaft für Kurgäste

Gegen einen Aufpreis vor Ort an der Badekasse können Sie als Kurgast (Privatkur oder ambulante Vorsorgemaßnahme) Ihre Verordnung von 2 Stunden kontrollierter Selbstbehandlung zu einer Tageskarte aufwerten.

Aufpreis pro Tag:

Tageskarte Badelandschaft: 6,50 €
Tageskarte Bade- und Wellnesslandschaft: 9,50 €

Die Ausgabe der Tagestransponder erfolgt gegen Pfand.

Weitere Informationen über unsere Heilwässer und Therapiemöglichkeiten erhalten Sie in unserem Heft Medizinische Informationen. Gerne schicken wir Ihnen das Heft nach Hause. Bitte nutzen Sie unsere Prospektbestellung oder fordern Sie das Heft telefonisch unter 09638933-250 an.

Kontakt

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